Spielbetrieb ab 1. Dezember
Schön, dass wir auch im November, zwar mit Einschränkungen und auf Abstand, Golf spielen konnten. Jetzt ergibt sich eine neue Situation. Ab dem 1. Dezember greift die 9. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen Verordnung. Im §10 Abs. 3. ist auch "der Betrieb und die Nutzung von Sportstätten unter freiem Himmel untersagt."
Laut des Bayerischen Golf Verband e.V. liegt eine einheitliche Interpretation seitens der beteiligten Ministerien vor. Danach dürfen Golfanlage für die Ausübung des Golfsports im Freien nicht mehr genutzt werden. Diese Regelung gilt aktuell bis 20. Dezember 2020.
Sobald uns weiter Informationen, Maßnahmen oder Veränderugnen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.
Bleiben Sie gesund!