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Platzinformation

Täglich aktuell ab 9.30 Uhr
Bitte Startzeiten buchen.

go btn smallPlatz I Sommergrüns

go btn smallDriving Range

go btn smallPitching-/Chippingbereich

go btn smallCarts erlaubt

go btn smallDuschen

 Hunde sind auf der Anlage leider nicht erlaubt.

Änderung der Zugangsregelungen

Die Fallzahlen steigen und damit Ändern sich die Zugagnsregelungen - vorneweg, wir haben weiterhin für Sie geöffnet! Es gilt 2Gplus.

2. Dezember 2021: Mit heutigem Schreiben des BGV e.V. gilt bis zur Klärung durch das Ministerium bzw. bis zum 15.12.2021 (derzeitige Gültigkeit der Verordnung) 2Gplus für das Übungsgelände und den Golfplatz.
Der BGV e.V ist nach wie vor der Auffassung, dass ein Golfplatz nicht unter den Begriff der "Sportstätte" fällt, wie es im §4 formuliert. Das Übungsgelände, wie z.B. Driving-Range, Kurzspielbereich zählt eher in diesem Sinne zu "Sportstätte" und unterliegt sicherlich 2Gplus. Der BGV e.V. ist daher seit letzter Woche mit dem Bayerischen Innenministerium in Kontakt, um die Frage zu klären, ob für den Golfplatz 2Gplus gilt und wenn ja, wie dies bei einem öffentlich zugänglichen Gelände zu kontrollieren ist. Oder ob zumindest eine Ausnahmegenehmigung in Form von 2G für den Golfplatz möglich ist. Sobald es hierzu neue Informationen gibt, werden wir Sie entsprechend informieren.

24. November 2021: Aufgrund der steigenden Infektionszahlen hat der Bayerische Landtag Änderungen beschlossen, die 15. BayIfSMV tritt ab 24. November in Kraft und gilt bis 15. Dezember. Für Ungeimpfte und Nichtgenesene gelten landesweit Kontaktbeschränkungen. D.h. Ungeimpfte und Nichtgenesene dürfen sich nur bis maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren zählen nicht mit.
Zusammenfassend gelten folgende Zugangsregelungen für die unterschiedlichen Bereiche der Golfanlagen (vorausgesetzt die Golfanlage liegt nicht in einem regionalen Hotspot): Auszug aus dem Schreiben des BGV e.V: vom 24.11.2021
  • Golfplatz outdoor: nach Auffassung des BGV e.V gilt der §4 nur für den Zutritt zu geschlossenen Sportstätten (Räumlichkeiten wie z.B. Clubhaus, Sekretariat, Caddiehalle), aber nicht für die Ausübung des Individualsports im Freien. Es sind aber die  Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte einzuhalten: max vier Personen aus maximal zwei Haushalten je Flight
  • Gastronomie: 2G (Ausnahme bis 31.12.: Ungeimpfte 12- bis 17-jährigen) und Sperrstunde ab 22 Uhr
  • Einzelhandel, d.h. Pro-Shop: 3G und 10m2 pro Person

Bitte denken Sie daran Ihre FFP2-Maske mitzubringen, denn diese benötigen Sie in allen Räumlichkeiten und falls Sie sich bei Regen kurz unterstellen müssen. Wir empfehlen noch ein kleines Fläschchen Händedesinfektion mit einzupacken und schon kann es los gehen. Bitte beachten sie die Auflagen und die Einhaltung der bestehenden Hygienekonzepte gepaart mit viel gegenseitiger Rücksichtnahme. Denn das Virus wird uns noch lange begleiten und unser Leben maßgeblich beeinflussen. Doch die Freiheit Golf zu Spielen möchten wir uns alle so lange wie möglich erhalten.

Wir wünschen ein schönes Spiel und bitte bleiben Sie gesund!

 

 

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Über uns

Wir sind ein Familienunternehmen mit langer Tradition. Wir lieben unsere Arbeit und stecken unser ganzes Herz in den Golfplatzbetrieb. Wir freuen uns auf Sie!


  Golfanlage Puschendorf
  Forstweg 2 | 90617 Puschendorf
  +49 (0) 9101 7552
  buero@golfanlage-puschendorf.de
  Büro: i.d.R. Di-So 10.00 bis 17.00 (April-Okt.)
  Büro: i.d.R. Di-So 10.00-11.30 & 13.30- 15.00
  Platz: von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang

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Impressionen

Erleben Sie Golfen in entspannter Atmosphäre. Wir freuen uns auf ihren Besuch!   sportlich. familär. stadtnah.