Spielbetrieb ab 9. Dezember
Formell befindet sich seit dem 9. Dezember ganz Bayern im Katastrophenfall.
In diesem Zusammenhang wurden die Corona-Regeln verschärft und eine neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10.BaylfSMV) veröffentlicht.
Ab Mittwoch, dem 9. Dezember 2020 (vsl. bis 5. Januar 2021) ist laut dem Bayerischen Innenministerium und der 10. BaylfSMV vom 8. Dezember 2020 der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten weiter untersagt. Danach dürfen Golfanlage für die Ausübung des Golfsports im Freien nicht genutzt werden.
UPDATE:
Bleiben Sie gesund!