Formell befindet sich seit dem 9. Dezember ganz Bayern im Katastrophenfall.
In diesem Zusammenhang wurden die Corona-Regeln verschärft und eine neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(10.BaylfSMV) veröffentlicht.
Ab Mittwoch, dem 9. Dezember 2020 (vsl. bis 5. Januar 2021) ist laut dem Bayerischen Innenministerium und der 10. BaylfSMV vom 8. Dezember 2020 der
Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten weiter
untersagt. Danach dürfen Golfanlage für die Ausübung des Golfsports im Freien nicht genutzt werden.
UPDATE:
Im Zuge der
11. BaylfSMV vom 15. Dezember 2020 und dem damit verbundenen "harten Lockdown", dürfen
Golfanlagen für die Ausübung des Golfsports im Freien nicht genutzt werden. Diese Regelung gilt vsl. bis 10. Januar 2021. Diese Regelung wird mit der kommenden Infektionsschutzverordnung (Veröffentlichung Montag, 11.1.2021)
vorausichtlich bis 31. Januar verlängert.
Sobald uns weiter Informationen, Maßnahmen oder Veränderungen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.